AGB’s

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Becker Dienstleistungen.

§ 1   Allgemeines

1. Diese Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2   Art und Umfang der Leistungen

1. Art und Umfang der auszuführenden Leistungen ergeben sich aus dem vereinbarten Leistungsverzeichnis, welches wesentlicher Bestandteil des mit dem Auftraggeber geschlossenen Leistungsvertrages ist.

2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich die in dem Vertrag festgelegten Leistungen fachgerecht auszuführen.

3. Auftragsänderungen und -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich von den hierzu befähigten Personen festgelegt werden.

§ 3   Abnahme und Gewährleistung

1.  Die Leistungen des Auftragnehmers bei wiederkehrenden Leistungen (z. B. Unterhaltsreinigung) gelten als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht  unverzüglich – spätestens  24 Stunden nach Erbringung der Leistung – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Art, Ort und Umfang des Mangels sind hierbei genau zu beschreiben.

2. Im Falle einmaliger Werkleistungen (z. B. Bauendreinigung, Tatortreinigung etc.) erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittweise – spätestens 2 Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftraggeber. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nicht abgenommen.

3. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergeleitet hat, wird keine Gewährleistung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.

4.  Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungsversuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütungen (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen. Bei einer nur geringfügigen Vertragwidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht nicht zu.

5.  Mängelrügen entbinden nicht von der Zahlungspflicht.

§ 4  Vertragslaufzeit

Der Dienstleistungsvertrag läuft – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – auf unbestimmte Zeit. Er kann in den ersten drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Danach beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

§ 5  Preise

Die im Angebot festgelegten Preise beziehen sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes geltenden tariflichen und gesetzlichen, insbesondere sozialversichungs- und steuerrechtlichen, Bestimmungen. Bei deren Änderungen ändern sich auch die Preise entsprechend. Die angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 6  Sicherheitseinbehalt

Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.

§ 7  Haftung

Für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Der Auftraggeber kann die Vorlage einer Haftpflichtversicherung verlangen. Die Haftung entfällt, für Schäden, die nicht innerhalb von 24 Stunden gemeldet wurden. Der Auftragnehmer haftet nicht für durch sein Personal verursachte Schäden, die eine strafrechtliche Verfolgung bedingen.

§ 8  Zahlungsbedingungen

1. Der Betrag ist ohne Abzug binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.

2. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 Euro erhoben. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.

§ 9  Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

§ 10 Datenspeicherung

Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden.